Beschlussentwurf
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, ob die Tempo 30 Regelung nach Beendigung der Baumaßnahme in der Trierer Straße probeweise erhalten werden kann, unter Beibehaltung einer Fahrspur für Autos in beide Fahrtrichtungen und eines Radweges.
Begründung
Es konnte durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 eine Minderung des Lärms festgestellt werden. Auch ergaben sich durch Verringerung der Fahrspuren auf jeweils eine in beide Fahrtrichtungen keine Verkehrsstaus (siehe Art. RZ. Vom 26.09.2017).
Da im Lärmaktionsplan der Stadt von 2011 sowieso eine Temporeduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Trierer Straße aufgeführt wurde, und der Feldversuch durch die Baustelle als erfolgreich angesehen werden kann, wäre eine probeweise Beibehaltung der Temporeduzierung eine folgerichtige Entscheidung.