Auch verwaltungsseitig kann zumindest subjektiv bestätigt werden, dass durch die Baustelle keine größeren Staus entstanden sind.
Objektiv ist diese Beobachtung jedoch nicht belegt. Es fand während des Baustellenzeitraumes keine Verkehrszählung statt, durch die die Verkehrsstärke auf der Trierer Straße erhoben wurde.Verkehrsteilnehmer suchen sich Ausweichstrecken zur Umfahrung von Großbaustellen. Weiterhin werden auf den umliegenden Autobahnen umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Derzeit ist die Abfahrt von der A 48, aus Richtung Trier kommend, auf die A 61 gesperrt. Dies kann dazu geführt haben, dass Pendler nicht über die Ausfahrt KO-Metternich auf die L52 und im weiteren Verlauf die B416 Trierer Straße fahren konnten. Dies kann zu einer deutlichen Verkehrsentlastung in der Trierer Straße beigetragen haben.
Insoweit kann nicht der Rückschluss gezogen werden, dass mit Beendigung der Baumaßnahme und Reduzierung der Fahrspuren auch weiterhin die Leistungsfähigkeit in diesem Streckenzug gewährleistet ist. Aufgrund der bislang vorhandenen Verkehrsstärke in der Trierer Straße ist die Zweistreifigkeit zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit dieser Bundesstraße zwingend notwendig.
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in der Trierer Straße ist eine Prüfempfehlung aus dem Lärmaktionsplan. Hierzu muss zunächst die Lärmbelastung auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ( RLS-90) gutachterlich ermittelt werden. Anschließend muss die Anordnungsfähigkeit der Beschilderung rechtlich geprüft und abgewogen werden. Insbesondere die Verkehrsbedeutung der klassifizierten Straßen ist im Abwägungsprozess besonders zu berücksichtigen.
Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen auf klassifizierten Straßen besteht ein Zustimmungsvorbehalt der oberen Straßenverkehrsbehörde, hier des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Sofern die Verwaltung eine Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung für erforderlich erachtet, so muss der LBM dieser Maßnahme zustimmen. Eine Begutachtung wurde bisher nicht vorgenommen. Sie ist auch erst sinnvoll, wenn die Straße nach Abschluss der Bauarbeiten wieder „normal“ befahren wird.Die Stadtverwaltung wird jedoch die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in der Trierer Straße, zumindest im Abschnitt zwischen Lichtsignalanlage Trierer Straße/ Rübenacher Straße und Tankstelle, vorerst beibehalten. Grund hierfür ist der provisorisch eingebaute Fahrbahnbelag. Durch die Unebenheit in der Oberfläche ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit zwingend angezeigt. Hierdurch wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet und die Erschütterungen, die durch die Überfahrt von Fahrzeugen entstehen, minimiert. Die Geschwindigkeit soll bis zur Herstellung des neuen Oberflächenbelages reduziert bleiben.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Nach Vorlage des Lärmschutzgutachtens wird die Verwaltung erneut berichten.