Antwort der Verwaltung auf Anfrage zur freiwilligen Förderzusage des Landes

Frage 1: Wofür ist die Förderung?

Die Anfrage bezieht sich auf das Förderprogramm „Stadtgrün Lützel“als Stadtumbaumaßnahme aus dem Bereich der Städtebauförderung. Dieses Förderprogramm beinhaltet insbesondere Maßnahmen der Entwicklung, Vernetzung und Sanierung von öffentlich zugänglichen Grün-und Freiflächen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren und dient neben allgemeinen städtbaulichen Zielen u.a. der Verbesserung des Stadtklimas, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung.

Frage 2: Wie war die ursprüngliche Förderung geplant?

Zunächst war geplant, das bestehende Fördergebiet “ Soziale Stadt Lützel“, um den Bereich des nunmehr neuen Fördergebietes zu erweitern. Allerdings teilte der Innenminister Lewentz mit Schreiben vom 22.12.2017 mit, dass unter Würdigung aller Aspekte jedoch eine Ausweisung eines zweiten Fördergebietes sinnvoller und zielführender wäre.

Frage 3: Wie hoch ist die Gesamtförderung?

Der erste Förderbescheid des Innenministeriums für 2017 über eine Gesamtsumme von 855.000,00 Euro wurde dem Oberbürgermeister Prof.Dr. Hofmann-Göttig am 26.01.2018 übergeben und beinhaltet den beachtlichen Fördersatz für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 90%. Wie hoch die weiteren Förderungen des über 12 Jahre laufenden Landesprogramms ausfallen und welche weiteren Maßnahmen dort bewilligt werden, muss das noch aufzustellende integrierte städtbauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die darauf resultierende mit der ADD abzustimmende Kosten- und Finanzierungsübersicht ergeben. Erfahrungsgemäß ist dann für die nächsten Jahre mit weiteren Bewilligungen zu rechnen. Da Koblenz dem sogenannten Förderpakt der Landesregierung mit den Oberzentren angehört, kann auch hier eine Förderung in 90%-iger Höhe erwartete werden.

Frage 4: Wie verteilt sich die Förderung auf die Haushaltsjahre?

Der Zuwendungsbescheid für 2017 beläuft sich auf 855.000,00 Euro und verteilt sich wie folgt:

Haushaltsmittel 2017                                                  42.750,00 Euro

Verpflichtungsermächtigungen zu

Lasten des Haushaltes 2018                                     213.750,00 Euro

-Lasten des Haushaltes 2019                                    256.500,00 Euro

-Lasten des Haushaltes 2020                                    213.750,00 Euro

-Lasten des Haushaltes 2021                                    128.250,00 Euro 

Gesamtbetrag                                                             855.000,00 Euro

Frage 5: Bestand für diese Förderung eine rechtliche Verpfichtung?

Nein, es bestand keine Verpflichtung des Landes, die Stadt Koblenz in dieses Förderprogramm aufzunehmen. Innenminister Lewentz bemerkte öffentlich, dass die Aufnahme der Stadt in dieses neue Förderprogramm den intensiven Verhandlungen des Oberbürgermeisters und des Baudezernates geschuldet war und letzlich den hohen Fördersatz von 90% bewirkte. Im Rahmen des Projektes Stadtgrün Lützel sind in den Jahren 2018 bis 2021 Investitionen von rd. 8,3 Mio. Euro vorgesehen. Sollte der maximale Fördersatz von 90% auf diese Maßnahmen gewährt werden, so besteht die Möglichkeit für die Stadt Koblenz, bis zu 7,4 Mio. Euro an Fördermittel zu erhalten.

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