Stellungnahme:
Die seitens der evm Verkehrs GmbH bereits im Jahre 2015 geforderte Buswendeanlage zielt im Wesentlichen auf die heutige Dienstplan-und vor allem Fahrzeugumlaufsystematik ab. Mit der Realisierung des angedachten neuen Linienkonzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wird sich die Systematik umfassend ändern. Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Verzichts auf eine Buswendeanlage sollte allerdings erst nach dem Beschluss des sich derzeit in der Aktualisierung befindlichen Nahverkehrsplanes erfolgen.
Von der beantragten Errichtung eines Parkplatzes an gleicher Stelle sollte aus Sicht der Verwaltung aus folgenden Gründen Abstand genommen werden:
-Bauplanungs-und Naturschutzrecht: Das Antragsanliegen widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes 152 Ä 1 (Festsetzung der Fläche als öffentliche Grünfläche mit dem Zweck „Park“)
-Stadt-/Landschaftsbild und Naherholung: Die Grün-und Freiflächen im Umfeld der Hochschule dienen der Naherholung, sowie der Einbindung der Hochschulbaukörper in die südlich angrenzende frei Landschaft.
-Immissions-und Umgebungsschutz: Die Nähe zur Wohnbebauung lässt Konflikte durch Lärmbeeintrichtigungen erwarten.
-Verkehrskonzeption und Nachhaltigkeit: Die Zielstellung, das PKW-Aufkommen der Studierenden zu reduzieren, würde konterkariert. Prioritäre Aufgabe ist, das ÖPNV-Angebot, dass durch das verbundweite Semesterticket aufgewertet worden ist, sowie den Fahrradverkehr und Bildung von PKW-Fahrgemeinschaften zu fördern.
-Zuständigkeit und Finanzierung: Die Bereitstellung von PKW-Parkmöglichkeiten für Studierende und Bedienstete der Hochschule liegt in der Verantwortung des Landes. Mittel zum Bau stehen städtischerseits bisher ohnehin nicht zur Verfügung; für die Buswendeanlage wurden nur Planungsmittel eingestellt.
Das Anliegen zur Schaffung eines „Élektromobilitätsknotenpunktes“ auf der Karthause wird im Grundsatz begrüßt und deckt sich prinzipiell mit ähnlich ausgerichteten städtischen Rahmenkonzeptionen, z.B. der Verkehrsentwicklungsplanung.
-Eine Kfz-Elektrotankanlage für die Hochschule wäre auf deren zentralen Parkplatz besser aufgehoben als in der beantragten Randlage. Auf für die Stadtteilbevölkerung hätte eine Elektrotankstelle „auf der grünen Wiese“ kaum Nutzen. Allgemein wird nämlich angestrebt, die relativ lange Akku-Ladezeit mit anderen bzw. ohnehin stattfindenden Tätigkeiten zu verbinden (z.B. Aufenthalt zu Hause, bei der Arbeit/Ausbildung odesr beim Großeinkauf). Das angrenzende Wohnquartier bietet gute Bedingungen, das eigene Auto auf dem Grundstück selbst zu laden.
-Als Standort für eine E-Bike-Verleihstation bietet sich beispielsweise der Bereich zum Haupteingang zur Hochschule an. Zur Entfaltung der vollen Wirksamkeit ist die Einbindung in ein Netz mit mehreren Stationen, das auch andere Stadtteile umfasst, sinnvoll. Entsprechende Überlegungen gibt es bereits (vgl. Verkehrsentwicklungsplan). Die Erfahrungen anderer Kommunen mit asiatischen Anbietern, die Mieträder und Mitpedelecs eigenwirtschaftlich im öffentlichen Straßenraum bereitstellen, waren leider ernüchternd. Hochwertige, stadträumlich integrierte und betriebs-und verkehrssichere Verleihsysteme erfordern eine Mitfinanzierung durch die Kommunen ( oder Dritte ). Das vor ca. 5 Jahren vom Studierendenwerk Koblenz initiierte Leihradsystem, welches in Kooperation mit der Stadt umgesetzt werden sollte, ist leider aufgrund vergaberechtlicher Hemmnisse nicht zustande gekommen.
Beschlussempfehlung:
1.) Die Entscheidung über den Verzicht auf die Buswendeanlage zurückstellen.
2.) Für den Fall, dass die Buswendeanlage entfällt, auf einen Parkplatzneubau an der beantragten Stelle zu verzichten und
-die Bereitstellung einer E-PKW-Ladesäule auf dem bestehenden Hochschulparkplatz gegenüber der dortigen Leitung anzuregen und
– die Ansätze zur Bereitstellung eines Pedelec-Verleihsystems unter Einbeziehung der Karthause im Rahmen der Umsetzung des Verkehrsentwicklungplans fortzuführen.