Derzeit werden alle Hunde, die aus dem Tierheim Koblenz übernommen werden, für 12 Monate von der Hundesteuer befreit.
In der Stadt Koblenz existiert bereits seit vielen Jahren eine entsprechende Regelung in der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung (HuStS ), obwohl örtliche Satzungsregelungen zur befristeten Steuerbefreiung von aus Tierheimen übernommenen Hunden grundsätzlich dem Aufwandscharakter von örtlichen Aufwandsteuern widersprechen ( entsprechende Regelungen finden sich auch in Hundesteuersatzungen von anderen Städten). Derzeit werden alle Hunde, die aus dem Tierheim Koblenz übernommen werden, für 12 Monate von der Hundsteuer befreit. Dazu erhält die Verwaltung quartalsweise Listen vom Tierheim Koblen.
Nachfolgend werden zum Stichtag Juni zur Steuer angemeldete und vom Koblenzer Tierheim an Koblenzer Haushalte vermittelte Hunde dargestellt:
2014: 14 Ersthunde 2015: 13 Ersthunde 2016: 27 Hunde ( davon 1 als Zweithund ) 2017: 13 Ersthunde 2018: 12 Ersthunde
Der Steuerverzicht der Stadt Koblenz beläuft sich in diesen Jahren auf:
2014: 1.512 € 2015: 1.404 € 2016: 2.952 € 2017: 1.404 € 2018: 1.296 €
Bei einer Ausweitung der Befreiungsregelung würden sich die oben dargestellten Werte demnach verdoppeln. Die Beträge erscheinen zwar marginal, weitergehende Steuerminderungen sind in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation der Stadt nicht vertretbar. Zudem sieht die Verwaltung durch eine Erweiterung der Befreiungsregelung rechtlich Probleme bei der Ausgestaltung des Aufwandscharakters der Hundesteuer.
Informationen zu Satzungsregelungen in ausgewählten Kommunen_:
In den Städten Mainz und Trier werden ebenfalls wie in Koblenz 12 Monate Steuerfreitheit gewährt. In den Städten Kaiserslautern und Ludwigshafen hingegen sind es zwar 24 Monate Steuerfreiheit, jedoch innerhalb von 10 Jahren nur einmal. Hier bleibt festzustellen, dass es eine solche 10-Jahresregelung in der Koblenzer HuStS nicht gibt, da ausnahmslos jeder Hund, der vom Tierheim übernommen wird, steuerbefreit wird. In der Stadt Neuwied wird die Steuer befristet auf zwei Jahre um die Hälfte ermäßigt, was einer Befreiung für 12 Monate gleich kommt. Die Stadt Lahnstein hat keine entsprechende Regelung in der Satzung.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.