Stellungnahme zum Antrag: Erstellung einer Altstadtsatzung

Stellungnahme der Verwaltung zur Erstellung einer Altstadtsatzung : Antrag wird in den Fachbereichsausschuss IV verwiesen.

Es kann festgestellt werden, dass aktuell wesentlichen Regelungsinhalte, der mit dem Antrag verfolgten Satzung, unterschiedliche Rechtsbereiche berühren. Insofern muss nach einer ersten Einschätzung seitens der Verwaltung die Erarbeitung einer umfassenden Satzung, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsgrundlagen, fraglich erscheinen.Die Verwaltung wird aber die satzungsrechtlichen Möglichkeiten für ein Handeln im Sinne der Antragstellung prüfen. Über die zu betrachtenden Ergebnisse hinsichtlich der Machbarkeit, der Regelungsgehalte, der Kopplungsmöglichkeiten, der Vorgehensweise, sowie des damit einhergehenden weiteren Aufwands wird der Fachbereichsausschuss IV in Kenntnis gesetzt.

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