Der Stadtrat fordert die Landesregierung auf, das rheinland-pfälzische Landesgesetz über Lokale Entwicklungs-und Aufwertungsprojekte (LEAPG) vom 15.August 2015 hinsichtlich der Berechnung der für die Aufwertungsmaßnahmen zu entrichtenden Abgaben der betroffenen Eigentümer zu ändern bzw. zu präzisieren, um eine umsetzbare und rechtssichere Lösung zu schaffen, die eine Anwendbarkeit des Geseztes endlich ermöglicht.
Begründung:
Die Digitalisierung mit neuen Vertriebsformen wie dem Internethandel, die demographische Entwicklung oder die Konkurrenz der „Grünen Wiese“ führen zu einer zunehmenden Schwächung der Innenstädte.
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) vom 15.August 2015 und die ähnlich konstruierten, in anderen Ländern erfolgreich bestehenden Business Improvement Districts (BIDs) sind geeignete Instrumente, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und neue Impulse für ein erfolgreiches Stadtmarketing und die Belebung der Innenstädte zu geben.
Es wird ein Rahmen für private Initiativen geschaffen, um Verbesserungs-und Aufwertungsmaßnahmen, wie Leerstandsmanagement, Quartiersmarketing, die Schärfung des kulturellen und touristischen Profils, Sicherheit und Sauberkeit etc. auf den Weg zu bringen.
Durch private Initiative soll die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Bewohner und Kunden gesteigert sowie die Rahmenbedingungen für dort niedergelassene Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe verbessert und so die jeweiligen Standorte gestärkt werden. Um das zu erreichen, müssen alle Eigentümer Abgaben entrichten, die für vorab definierte Aufwertungsmaßnahmen verwandt werden. Die Berechnung dieser Abgaben basiert auf dem Einheitswert der Gebäude. Bei der zu entrichtenden Abgabe von Hauseigentümern handelt es sich um einen Eingriff in das Eigentum Einzelner, der rechtlich korrekt und demokratisch legitimiert sein muss. Das LEAPG in Rheinland-Pfalz krankt aber daran, dass, obwohl Wohnungseigentum generell aus dem Anwendungsbereich der LEAPG-Abgabe heraus zu rechnen ist, es hierfür keine umsetzbare und rechtssichere Lösung vorgibt.
Leider ist die Umsetzung des bereits seit 2015 in Rheinland-Pfalz bestehenden Gesetzes wegen dieses „Webfehlers“ bisher nicht möglich, während in anderen Bundesländern mit großem Erfolg implementiert wurden.
Auch in Kobenz und anderen rheinland-pfälzischen Städten wie Ludwigshafen, Mainz, Diez oder Mayen haben sich LEAPG-Initiativen gebildet, die ihre Projekte jedoch aufgrund der fehlenden Umsetzbarkeit des Gesetzes nicht durchführen können.
Die Expertenanhörung zum LEAPG im Koblenzer Stadtrat am 25.10.2018 hat den Ratsmitgliedern eindrucksvoll vor Augen geführt, wie erfolgreich BIDs in anderen Bundesländern arbeiten und wie stark das Bedürfnis nach Umsetzung vergleichbarer Instrumente in rheinland-pfälzischen Kommunen ist. Der derzeitige Stillstand auf diesem Gebiet in Rheinland-Pfalz ist unverständlich, da es lediglich einer Klarstellung bedarf, um das Gesetz anwendbar zu machen.