Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag zur Einrichtung einer Stabsstelle „Städtebauförderung“

Die Frage der Zentralisierung der Fördermittelaquise zur Erschließung von Förderprogrammen und Fördermöglichkeiten (EU/Bund/Land) wurde bereits in der Vergangenheit für die Stadtverwaltung Koblenz thematisiert, scheiterte bislang jedoch an den erwartbaren personellen Mehrressourcen. Neben der Möglichkeit der – wie beantragt – Einrichtung einer Stabsstelle „Städtebauförderung“, die unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet ist, wurde bislang auch die Einrichtung eines „Fördermittellotsen“ im Bereich des Amtes 80/Amt für Wirtschaftsförderung erwogen. Derzeit zeichnen sich im Amt 61/Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung im Sachgebiet 61.30.40 „Verwaltungsaufgaben, Städtebauförderung, städtebauliche Entwicklung und Denkmalpflege mehrere Personalwechsel ab, die es ermöglichen könnten, im Rahmen gezielter Nachbesetzungen ein Mehr an zentraler Aquise und Beantragung von Fördermitteln für Struktur- und Stadtentwicklungsmaßnahmen zu erreichen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist es nicht möglich, einen kurzfristigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten zu erstellen, es bedarf hierzu einer längerfristigen Recherche und dauerhaften Verfolgung der Förderprogrammentwicklungen seitens der EU, des Bundes und des Landes. Dies erfolgt derzeit in den Ämtern und Eigenbetrieben dezentral in den den Stellen für Haushaltssachbearbeitung und Fördermittelabwicklung – gezielt für bereits definierte städtische Projekte.

Es ist davon auszugehen, dass das Anliegen, Fördermittel jeglicher Art zentral zu ermitteln und ämterübergreifend zugänglich zu machen (ggf. unter Aufbau und Nutzung einer internen Datenbank), nur mit darüber hinausgehenden Personalresourcen möglich wird.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat eine Verweisung des Antrages der FDP-Fraktion in die diesjährigen Haushaltsberatungen des Haupt-und Finanzauschusses (HuFA).

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