Rot-Grün möchte das Thema „Ausbaubeiträge“ für die Landtagswahl 2021 „abzuräumen“
Der Umstieg auf „Wiederkehrende“ ist mit nahezu unlösbaren juristischen Problemen verbunden. So geht der renommierteste deutsche Ausbaubeitragsrechtler, Prof. Dr. Driehaus, in einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Landtages davon aus, dass eine rechtssichere Ausgestaltung wiederkehrender Beiträge nicht möglich ist.
Er verweist darauf, dass die Bestimmung eines Abrechnungsgebietes unter Beachtung der Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (Vgl. Beschluss vom 25.06.2014, Az. 1 BvR 668/10) in jedem Einzelfall mit vielen Problemen verbunden und ohne Inanspruchnahme von professioneller und damit teurer Hilfe nicht zu leisten ist. Die von ihm skizzierten Probleme und Mehrkosten sind der Grund dafür, dass sich die wiederkehrenden Beiträge in Bayern, Niedersachsen und Schleswig Holstein nicht durchgesetzt haben. In Hessen, im Saarland sowie in den neuen Bundesländern führen sie ein kümmerliches Dasein.
Der langjährige Richter am Bundesverwaltungsgericht verweist insbesondere auf die mit der Umstellung von Einmalbeiträgen auf „Wiederkehrende“ verbundenen Probleme, die Grünen und SPD im Koblenzer Rat unlängst bereits von Herrn -Baudezernenten Flöck in einer Sitzung des Koblenzer Stadtrats aufgezeigt wurden. Wenn man dann noch bedenkt, dass allein die Koblenzer Verwaltung nach Einschätzung des Baudezernenten sieben (!) neue Planstellen für die Bearbeitung der Vielzahl der Bescheide benötigt, wird klar, dass neben allen anderen Problemen ein neues Bürokratiemonster erwächst, das viele Millionen Euro Steuergeld verschlingen wird. Wie war das noch mit dem Bürokratieabbau? Dem Bürger stellt sich die berechtigte Frage, aus welchem Grund „Rot-Grün“ in vielen anderen Bundesländern für die Abschaffung gesorgt hat, aber in Rheinland-Pfalz an Ausbaubeiträgen festhält. Verstehen muss man dies alles nicht mehr!