PM: FDP warnt vor Zweiklassengesellschaft bei den Ausbaubeiträgen

Viele bereits auch nur planungsmäßig begonnene Ausbaumaßnahmen in Koblenz – wie etwa die Bereiche Wallersheimer Weg und Südallee – müssen nach dem Kommunalabgabengesetz weiterhin mit hohen Einmalbeträgen abgerechnet werden, was für die Betroffenen mit hohen finanziellen Belastungen einhergehen wird. Für neue Ausbaumaßnahmen gelten hingegen die Regeln für die wiederkehrenden Beiträge. Hier werden die Eigentümer in einem Abrechnungsgebiet mit niedrigen wiederkehrenden Beitrag belastet. „Diese Ungleichbehandlung wird zu großem Unmut in der Bevölkerung führen“, prophezeit Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.  „Die im Gesetz vorgesehene Verschonungsregel beinhaltet zwar, dass Adressaten eines Einmalbeitrages über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren von wiederkehrenden Beiträgen verschont bleiben. „Dies ist jedoch bei der Veranlagung mit einem hohen Einmalbeitrag ein schwacher Trost und hilft insbesondere älteren Eigentümern nicht weiter“, kritisiert Schöll die in den kommenden Jahren zu erwartende Ungleichbehandlung von Eigentümern in Koblenz. „Wir haben starke Zweifel, ob die gesetzliche Neuregelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird“, so Schöll. Bedenkt man jetzt noch, dass die wiederkehrenden Beiträge große rechtliche Angriffsflächen wegen des Nachweises des Vorteils einer Ausbaumaßnahme für jedes einzelne in einem Abrechnungsgebiet liegende Grundstück bietet, gibt es nach Einschätzung der FDP-Ratsfraktion nur eine Lösung: Die sofortige Abschaffung der aus ihrer Sicht anachronistischen Ausbaubeiträge nach der Landtagswahl. „Politik lebt auch von der Akzeptanz einer Regelung in der Bevölkerung. Bei der hohen Belastung mit Einmalbeträge gab es diese Akzeptanz nicht und sie wird es auch bei der Umstellung auf die wiederkehrenden Beträge nicht geben. „Genau aus diesen Gründen wurden die Ausbaubeiträge in mittlerweile acht Bundesländern abgeschafft, nur in Rheinland-Pfalz nicht“, so der FDP-Politiker.     

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