PM: FDP-Fraktion fordert vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Ohrfeige aus Karlsruhe und sprudelnde Steuereinnahmen!

FDP-Fraktion fordert vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

„Nach dem heutigen Paukenschlag aus Karlsruhe und den aktuell von der Landesregierung vorgestellten Zahlen zum Haushaltsentwurf 2022 sollte die Landesregierung endlich den Mut haben, die völlig aus der Zeit gefallenen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, so Christoph Schöll, Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Stadt Koblenz.

Vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat die SPD-geführte Landesregierung die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen abgeschafft und landesweit die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eingeführt. Damit wurden die bestehenden Ungerechtigkeiten keineswegs beseitigt. „Die Verlagerung auf wiederkehrende Beiträge mit allen damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen war und ist weiter ein Riesenproblem“, so Schöll weiter.

Mit den erforderlichen zahlreichen neuen Planstellen und dem bürokratischen Aufwand bei der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bestätigt, so Schöll, Rheinland-Pfalz die Vorliebe zum „Bürokratisieren“ statt die sprudelnden Steuereinnahmen effizient im Sinne der Rheinland-Pfälzer einzusetzen. In Koblenz existieren nun statt einer sage und schreibe 34 in vielen Bereichen rechtlich angreifbare Ausbaubeitragssatzungen, die keine Rechtssicherheit für die Bürger bieten!

Erschließungsbeiträge dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden!

Mit dieser Politik setzt sich der Unmut der Bürger über die zunehmende Gängelung durch die Politik weiter fort. Passend dazu kommt die Nachricht aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das rheinland-pfälzische Landesrecht mit einer zeitlich unbegrenzten Festsetzung von Erschließungsbeiträgen gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einem Fall aus Rheinland-Pfalz hat grundlegende Bedeutung über die Landesgrenzen hinaus und zeigt zum wiederholten Mal, wie streitanfällig das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge ist.

Das derzeitige Kommunalabgabengesetz sieht zwar eine Höchstfrist für die Erhebung der Beiträge vor. Der Fristbeginn kann aber trotzdem sehr lange nach Beendigung der Baumaßnahme (= Beginn der „Vorteilslage“) liegen. Grund dafür kann sein, dass es für das Entstehen der Beitragspflicht noch an einer weiteren Voraussetzung wie z.B. der Widmung der Anlage für den öffentlichen Verkehr fehlte.

Das Gebot der Belastungsklarheit und ‑vorhersehbarkeit verlangt laut der Entscheidung der Karlsruher Richter, dass Betroffene nicht dauerhaft im Unklaren gelassen werden, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen.

Der Begriff der Vorteilslage muss an rein tatsächliche, für den möglichen Beitragsschuldner erkennbare Gegebenheiten anknüpfen und rechtliche Entstehungsvoraussetzungen für die Beitragsschuld außen vorlassen.

Wiederkehrende Beiträge sind keine Lösung des Problems

Die Einführung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen ist in den Kommunen mit großen Unsicherheiten verbunden und führt deshalb zu keiner Beseitigung der Grundproblematik. Den Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen stehen teilweise erhebliche Personal- und Sachkosten, etwa für die Beauftragung von Ingenieurbüros oder im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Erhebung wiederkehrender Beiträge gegenüber.

Das Gebiet, in dem die wiederkehrenden Beiträge erhoben werden, ist wesentlich größer als beim einmaligen Beitrag. Die Beiträge werden über Jahre gestreckt und sind deshalb zwar nicht so hoch. Allerdings ist diese Form der Beiträge komplizierter, bürokratischer und damit streitträchtiger.

Auch Wohlhabende Kommunen werden weiterhin zur Beitragserhebung gezwungen!

Für Rheinland-Pfalz gilt nach dem kommunalen Haushaltsrecht, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Beiträge zu erheben. Ein echtes Wahlrecht wie in Hessen, ob und ggf. in welcher Höhe die Gemeinden von einer Beitragserhebungsverpflichtung Gebrauch machen, besteht nicht. Diese (haushaltsrechtliche) Ausgangssituation führt zu der absurden Situation, dass in Rheinland-Pfalz selbst reiche Kommunen mit sehr guter Finanzlage weiterhin Straßenausbaubeiträge erheben (müssen), obwohl vor Ort die Bereitschaft besteht, darauf zu verzichten.

Wenn die Landeshauptstadt Mainz dank der Biontech-Milliarden im Geld schwimmt, hätte sie trotzdem keine Möglichkeit, Bürger zu entlasten und auf Ausbaubeiträge zu verzichten, obwohl dies eine sinnvolle Verwendung des neuen Gewerbesteuerreichtums wäre.

Laut Christoph Schöll „besteht ohne eine Ergänzung der Gemeindeordnung dahingehend, dass die Kommunen nicht durch die Aufsichtsbehörden und im Rahmen von Zuweisungsrichtlinien zur Beitragserhebung verpflichtet werden, keine echte kommunale Entscheidungsfreiheit bei Straßenausbaubeiträgen.“

„Es gibt daher aus unserer Sicht nur eine faire und unbürokratische Lösung: Die komplette Abschaffung der einmaligen und wiederkehrenden Ausbaubeiträge.

Straßen sind ein öffentliches Gut und sollten daher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Dies ist auch sozial gerechter, denn dann tragend die sog. „starken Schultern“ mehr zu Finanzierung bei als einkommensschwache Eigentümer. Die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes belegen, dass die dazu erforderliche finanzielle Ausstattung der Kommunen problemlos möglich wäre, wenn die Landesregierung den politischen Willen dazu hätte“ so Christoph Schöll weiter. Am Ende bleibt die Frage, wieso das, was in vielen anderen Bundesländern geht, in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein soll?

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