ANTRAG: Besserer Baumschutz

Antrag zur Ratssitzung am 05.05.2022

Besserer Baumschutz

Der Stadtrat beschießt, die zuständigen Ämter mit der Vorlage von Förderkonzepten zum Baumerhalt und -pflanzungen in den zuständigen Ausschüssen.

In Kenntnis der Verwaltungsvorlagen UV/0026/2022 und AW/0004/2022 beschließt der Stadtrat, die Verwaltung mit der Außerkraftsetzung der am 24.06.2021 vom Stadtrat beschlossenen und am 17.10.2021 in Kraft getretenen Baumschutzsatzung der Stadt, mit sofortiger Wirkung zu beauftragen.

Begründung

Die o.g. Satzung die sich darin begründet sieht, dass das BNatSchG sowie das LNatSchG den Kommunen freigelassen hat, eigene Landschaftsbilder sowie Teile einer Landschaft unter Schutz zu stellen wird bei uns angewendet um Bäume selektiert nach dem Alter im urbanen Raum zu schützen. Das BNatSchG sowie das LNatSchG sind Gesetzestexte deren Zielsetzung, der Schutz sowie Erhalt u. Pflege von Umwelt, Landschaft u. Natur beinhalten. Diese Begriffe sind kaum bis nur schwer isoliert zu fassen.

Ausnahmen bilden hier vom Aussterben betroffene Arten und Gattungen sowie toxische Moleküle. Die Baumschutzsatzung versucht einen Teil der so entstehenden Lücke zu schließen, dabei beinhaltet sie formelle und fachliche Schwächen.

1.            Fehlende Primärdaten

Nach Anfrage bei nachfolgenden Institutionen und Instituten konnten keine Primärdaten zur Thematik „Ökologische Leistung und/oder phytosanitärer Zustand bei Stadtbäumen in Kausalität zum Alter“ gefunden oder abgerufen werden.

  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
  • Bundesverband Garten u. Landschaftsbau (BGL)
  • Bund Deutscher Baumschulen (BDB)
  • HAWK Göttingen Uni Göttingen Fakultäten für Biologie sowie Agrartechnik
  • Uni Geisenheim
  • Fakultäten der Landschaftsarchitektur Landesanstalt für Wein u. Gartenbau Bayern (LWG)
  • Stiftung Grüne Stadt Gartenamtsleiterkonferenz (G.A.L.K)
  • Berliner Hochschule für Technik Fakultät Landschaftsarchitektur (BHT)
  •  Technische Uni Berlin Fakultät Landschaftsarchitektur (TU-Berlin)

Dies bedeutet, dass keine Aussagen getroffen werden können, welche besondere ökologische Leistung ein Baum mit einem Stammumfang von 80 cm mit sich bringt. Im Umkehrschluss zu keinem Zeitpunkt gesagt werden, dass die Satzung ihrem Schutzzweck in Paragraph 1, Punkt 1, 3 und 4 dient.

Bei fehlender Primärdatenlage heißt dies, dass der gesamte Nutzen der Schutzsatzung in Frage zu stellen ist! Ohne Datenlage kann nicht eingeschätzt werden, welchen Kosten-/ Nutzen-Faktor diese Satzung in sich birgt. So ist davon auszugehen, dass Stressfaktoren wie Trockenstress, Hitzestress, suboptimale Bodenverhältnisse und weitere schädliche Emissionen die Vitalität und ökosystemische Leistung einschränken und den Pflegeaufwand erhöhen werden. Die Kosten die dort entstehen tragen die ohnehin gebeutelten Hausbesitzer, welche die ganzen Vorschriften ohne Verwaltungslotsen nicht mehr überblicken und umsetzen können.

2.Kommunikations- und Verständnisprobleme durch unpräzise   Formulierungen für Laien

Die Baumschutzsatzung stellt in § 4, Punkt 3 und 4 sowie in besonders schwerem Fall in Punkt 5 unpräzisen Formulierungen für den Anwender auf, mit denen diese verunsichert werden und zu kämpfen haben. Dies ist bedingt durch die Thematik verständlich, versucht man dort unterschiedliche Kronenwuchsformen, gattungsspezifische Wuchseigenschaften, expositionell bedingte Wuchseigenschaften sowie phytosanitäre und phytotechnische Reaktionen zu fassen. Hinzu kommen Ausnahmereglungen anderer konvergierender Rechtsvorschriften. Dieses Fachwissen kann keinem Laien zugemutet werden. Da selbst in den o.g. Themen in der Fachwelt mit dem wissenschaftlichen Fortschritt ständig ein Wandel einhergeht.

Beispielsweise beim Thema Schnittstelle an der Pflanze, wo herrschende Lehremeinung vor 10 Jahre besagte unverzüglich hinter dem Kambiumring abzuschneiden. Heute werden 3-5 cm lange Reststücke belassen um ein eindringen der Pilze zu erschweren. Gleiches gilt bei der Wundbehandlung durch wundschließende Wachse.

Während mit dieser Satzung Bäume geschützt werden sollten wird mit der Kommunikation Unsicherheit und Unverständnis erzeugt. Kaum ein Bürger dürfte sich angesichts des Regelwerks imstande sehen diese Tätigkeiten auszuführen. Mithin werden zukünftig Fachfirmen diese Dienstleistungen erbringen müssen. Derzeit sind in diesem Markt mittelfristig jedoch keine Entspannungen der ausgelasteten Kapazitäten zu erwarten. Dies liegt u.a. auch an der Proportion von Ausbildungs- / Studienplätzen zu neuen Fach- und Gesetzesreglungen.

Abzuwarten ist weiterhin, wie sich folgender Trend bei Hausbesitzern durchsetzt. Die Satzung könnte ihren Zweck kaum mehr verfehlen, als dass es sich in der Praxis als üblich erweist Bäume zu fällen bevor sie die nominale Grenze erreichen. Zudem wird mit der Satzung die Thematik verschärft die als „Grüne Grundlast“ benannt werden könnte. Ein großer Teil der urbanen Bevölkerung nimmt Grünflächen im Privateigentum gerade im Alter als Belastung wahr, weshalb es zu immer weiterreichender „Verschotterungen“ der ursprünglichen Grünflächen kommt. Mit derart formulierten Satzungen erhöht sich die Gefahr dies noch zu befeuern.

Zudem entsteht Rechtsunsicherheit mit Punkt 5 des § 4, da selbst bei den ausdrücklich nichtverbotenen Maßnahmen ein Vorbehalt der Sanktionierung im Nachgang aufgestellt wird.

3.            Bürokratieaufwuchs

Wie bereits in den Beratungen thematisiert ist der Personal- und Zeitaufwand immens. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis den durch die Satzung verursachten Aufwand zu rechtfertigen.  Weiterhin gibt es keine Vorstellung wie viele Bäume konkret unter die Satzung fallen oder noch fallen werden. Die Unterrichtungen der Verwaltung im Umweltausschuss unterstreichen dies evident.

Mit der Satzung wird tatsächlich kein zusätzlicher positiver Effekt auf für den Baumerhalt oder Neupflanzungen erzielt.

Vielmehr stellt die Satzung einen tiefen Eingriff in das Privateigentum von Grund-, Haus und Gartenbesitzern dar und zeugt Misstrauen, Regelungs- und Verbotsmentalität. Die Freien Demokraten vertrauen auch beim Baumschutz in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Gartenbesitzern – die Bäume gepflanzt haben und täglich pflegen – ist der Wert ihrer Bäume bewusst.

Bürgersensibilisierung und Förderung für klimaangepasstes Privatgrün, freiwillige Kooperation mit der Stadt und Dialog sind einer Kriminalisierung durch Regelungen von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern vorzuziehen.

Andernorts hat man sich – teilweise nach jahrzehntelangen Erfahrungen – bereits gegen mit Baumschutzsatzungen generierten Bürokratieaufwuchs und für Deregulierung entschieden.

                                                                                                                              David Hennchen

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