Einführung der „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“ wurde nicht nur von FDP und AfD, sondern auch von CDU und WGS abgelehnt
Kritik an der Presseberichterstattung in der RHEIN-ZEITUNG zur Einführung der Wiederkehrenden Ausbaubeiträge (WKB) in Koblenz übt die FDP-Koblenz. „Die Einführung wurde im Rat nicht nur von FDP und AfD, sondern auch von WGS und allen anwesenden Mitgliedern der CDU-Fraktion abgelehnt“, erklärt Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. „Wir lassen uns von der Koblenzer Presse nicht in die AfD-Schmuddelecke stellen“, kritisiert Schöll die Berichterstattung. „Vor dem Hintergrund der Abschaffung der WKB nun auch in Nordrhein-Westfalen forderten alle anwesenden Ratsmitglieder von FDP, AfD, WGS und CDU den Landesgesetzgeber in Rheinland-Pfalz zum Handeln auf. Zu dieser Forderung stehen somit nicht nur FDP und AfD, sondern weite Teile des Koblenzer Stadtrats“, kommentiert der FDP-Fraktionschef. „Aus unserer Sicht ist die steuerbasierte Finanzierung kommunaler Ausbaumaßnahmen der gerechteste Weg, den mittlerweile die weit überwiegende Zahl der Bundesländer beschreiten, nur wir in Rheinland-Pfalz nicht“, so Schöll
„Als FDP Koblenz wenden wir uns weiterhin gegen den massiven Bürokratieaufwuchs durch die WKB. Statt einer Satzung erhalten wir nun 34 Satzungen; statt bislang weniger Bescheide werden es nun Tausende“, kritisiert auch FDP-Ratsmitglied David Hennchen. Mindestens drei neue Planstellen in der Verwaltung seien die Folge. „Dies lehnt die FDP ab, weil wir generell unnötige und überbordende Bürokratie in Rheinland-Pfalz ablehnen“, meint Hennchen.
„Dass trotz der Einführung der WKB noch 39 Projekte über Einmalbeiträgen abgerechnet werden müssen, wird zudem bei Koblenzer Bürgern ebenfalls für Verdruss und Unverständnis sorgen“, kommentiert Sven Schillings, Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Koblenz, die Koblenzer Situation. „Hinzu kommt dann noch die Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der WKB. Das Bundesverfassungsgericht fordert auch bei den WKB einen konkreten Vorteilsbezug der Ausbaumaßnahme zum beitragspflichtigen Grundstück“, so Schöll. „Diese Voraussetzung sehen wir beispielsweise in dem großen Abrechnungsgebiet der Karthause als nicht gegeben an. Rechtsstreitigkeiten, vor denen maßgebliche Rechtsexperten im Bereich des Ausbaubeitragsrechts im Vorfeld eindringlich gewarnt haben, werden die Folge sein“, so Christoph Schöll.