Was sind Ausbaubeiträge überhaupt?
Sie werden von Grundstückseigentümern erhoben, um die Kosten für Anschaffung, Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen zu decken.
Aber wer nutzt diese Infrastruktur? Richtig: Straßen, Wege und Plätze werden von allen Bürgern, auch Gewerbetreibenden und Mietern, mithin von allen und nicht nur von Grundstückseigentümern genutzt. Zahlen sollen für die Infrastruktur aber nur die Eigentümer und nicht die Allgemeinheit, welche die Infrastruktur nutzt.
Bis 2020 wurden die Ausbaubeiträge in Form hoher Einmalbeträge erhoben. Dies führte über Jahrzehnte hinweg zu massiver sozialer Ungerechtigkeit: Oft waren junge Familien oder Rentner mit geringen Einkommen Adressaten von fünfstelligen Bescheiden, nicht selten in einer Größenordnung von über 30.000,00 €.
Im vergangenen Jahr wurde das System weitgehend auf sogenannte wiederkehrende Beiträge umgestellt, die für einzelne Abrechnungsgebiete innerhalb einer Gemeinde erhoben werden. Dieser Systemwechsel soll den einzelnen Eigentümer geringer belasten. Diese wiederkehrenden Beiträge wurden vom Bundesverfassungsgericht auch grundsätzlich anerkannt, aber nur unter einer entscheidenden Bedingung: Von einer Baumaßnahme in einem Abrechnungsgebiet muss jedem veranlagten Grundstück ein konkret individuell zurechenbarer Vorteil vermittelt werden. Dieser lässt sich aber in vielen Fällen rechtlich nicht sicher begründen.
Aus diesem Grund und mit einer Vielzahl weiterer Argumente rät der renommierteste deutsche Ausbaubeitragsrechtler, Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Drehhaus, langjähriger Richter am Bundesverwaltungsgericht, von der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ab. Er plädierte im Gesetzgebungsverfahren im Mainzer Landtag für intelligentere Systeme zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, wie sie bereits in anderen Bundesländern angewendet werden.
Weiterer großer Nachteil der Wiederkehrenden Beiträge: Sie führen aufgrund der im Vergleich zu den Eimalbeiträgen explodierenden Anzahl von Beitragsbescheiden zu einer massiven Stellenausweitung im Bereich des kommunalen Beitragswesens. Im Haushaltsplan der Stadt Koblenz für 2021 sind 3 neue Planstellen vorgesehen. In einer zurückliegenden Ratssitzung sprach der Baudezernent sogar von sieben neue Planstellen. Wollen wir diese ausufernde und teure Bürokratie?
Die gesamte soziale, rechtliche und verwaltungstechnische Problematik der Ausbaubeiträge führte letztlich dazu, dass sie in Bayern, Hamburg, Berlin, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und jüngst in Sachsen-Anhalt unter maßgeblicher Mitwirkung von SPD und Grünen ganz abgeschafft wurden.
Nur eben in Rheinland-Pfalz unter SPD-Führung nicht!
Übrigens: In Baden-Württemberg wird die kommunale Infrastruktur seit dem Ende des 2. Weltkrieges über das allgemeine Steueraufkommen finanziert. Ausbaubeiträge gab es dort noch nie. Baden-Württemberg beweist, dass es auch ohne anachronistische Ausbaubeiträge gelingt, eine funktionierende kommunale Infrastruktur aus dem allgemeinen Steueraufkommen sicherzustellen. Wieso soll das in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein?
Achten Sie daher bei der Landtagswahl im kommenden März darauf, ihr Kreuz bei einer der Parteien zu machen, die sich in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Ausbaubeiträge einsetzt. Die FDP spricht sich in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der anachronistischen Ausbaubeiträge aus. Gleiches fordert die FDP-Ratsfraktion seit langem.