Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuerarten, die ausschließlich den Kommunen zufließt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuer mit seinem Urteil vom April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Ab 2025 gelten dann für die Grundsteuerbemessung neue Maßstäbe. Die Bundesländer haben dabei die Wahl, ob sie eigene Rechnungsmodelle nutzen oder das Bundesgesetz, auch „Scholz-Modell“ genannt. Hier finden sich als Bewertungs-Parameter der Bodenrichtwert, das Baujahr, die Nutzungsart, aber auch die Höhe der Mieteinkünfte.
Unterm Strich handelt es sich beim „Scholz-Modell“ besonders wegen der Bewertung der Höhe der Mieteinkünfte um ein sehr aufwendiges Verfahren mit viel Streitpotenzial. Auch der Verwaltungsaufwand explodiert: Schätzungen zufolge müssten mindestens 300 neue Stellen in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung geschaffen werden. Wollen wir immer mehr teure Bürokratie?
Anonyme Stimmen aus der Finanzverwaltung lassen befürchten, dass bereits die Besetzung der vielen neuen Stellen mit qualifiziertem Personal aufgrund der tariflichen Situation und dem angespannten Arbeitsmarkt schwierig, wenn nicht unmöglich wird.
Wegen des drohenden Bürokratiemonsters „Scholz-Modell“ und des Bewertungsaufwandes haben sich die Bundesländer eine Öffnungsklausel in das Gesetz schreiben lassen, die es erlaubt, eigene Regeln bei der Erhebung festzulegen.
So kann die Grundsteuer auch einfach anhand der Grundstücks- und Wohnfläche, ggfs. unter Hinzunahme eines Lagefaktors ermittelt werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es werden nur wenige Daten benötigt. Diese Berechnung können Bürger wie Unternehmen leicht nachvollziehen und die Finanzverwaltung hat wenig Aufwand.
Aus diesem Grunde favorisiert auch die FDP-Bundespartei und auch die FDP-Ratsfraktion das sog. Flächenmodell. Etwa die Hälfte der Bundesländer arbeiten an einem eigenen Flächenmodell für die Berechnung der Grundsteuer.
Derzeit halten nur noch sechs Bundesländer am verwaltungsaufwendigen „Scholz-Modell“ fest: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, alles Bundesländer unter SPD- oder Linken-Führung. Einen Gesetzesbeschluss gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, das sich für ein einfaches und unbürokratisches Bodenwertmodell entschieden hat. Bayern wird in Kürze mit einem ganz einfachen Flächenmodell folgen.
Viel Zeit bleibt den anderen Ländern nicht mehr, denn von 2025 an muss die neue Steuer greifen; die Vorbereitungen können aber Jahre dauern. Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, das Saarland und sogar die Heimatstadt von Olaf Scholz, die Hansestadt Hamburg lehnen das „Scholz-Modell“ ab und wollen einfachere Flächenmodelle einführen.
Die Grundsteuer muss von Eigentümern gezahlt werden; Mieter werden jedoch über die Umlage der Betriebskosten zur Kasse gebeten. Zwar haben Bund und Länder das Ziel ausgegeben, die neue Grundsteuer unterm Strich stabil zu halten. Insbesondere bei Anwendung des „Scholz-Modells“ – dies zeigen Berechnungen – wird es jedoch in guten Lagen zu erheblichen Mehrbelastungen kommen.
Hinzu kommen Bestrebungen von SPD, Grünen und Linken, die Grundsteuer aus dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten herauszunehmen, so dass die Grundsteuer danach auch bei Mehrfamilienhäusern nur noch vom Eigentümer gezahlt werden muss.
Schauen Sie sich daher vor der Landtagswahl die Wahlprogramme der Parteien an und entscheiden Sie sich für eine der Parteien, die das bürokratische und teure „Scholz-Modell“ vermeiden. Die FDP-Ratsfraktion bevorzugt ein Modell, bei dem nur die die Flächen von Grund und Boden sowie von Gebäuden in die Berechnung einfließen. Nur so werden ausufernde Bürokratie und viele neue und teure Planstellen verhindert.