Umstellung der einmaligen Ausbaubeiträge auf wiederkehrende Beiträge

Unser Ratsmitglied Christoph Schöll hat in zahlreichen Ratssitzungen auf die Verwerfungen und Probleme hingewiesen, die sich für die Koblenzer Bürger durch die Umstellung der „einmaligen Ausbaubeiträge“ auf die „Wiederkehrenden Beiträge“ (WKB) ergeben werden. Leider wurden die damit zusammenhängenden Fragen und Probleme auch von der Stadt Koblenz nicht in der gebotenen Transparenz beleuchtet.

Wir klären auf:

Problem 1:

In Koblenz befinden sich über 20 Straßenprojekte in der Planung/Ausführung, die aufgrund der bereits vor der Umstellung auf WKB entstandenen Kosten mit Einmalbeiträgen abgerechnet werden müssen. Was werden die Bürger sagen, die dann noch noch mit Beitragszahlen von vielfach weit über 10.000 Euro oder noch viel mehr herangezogen werden, während die Bürger bei neuen Projekten über die WKB nur wenige Hundert Euro zahlen? Eine Frage, auf die wir mehrfach hingewiesen haben und die von der Verwaltung nur damit beantwortet wurde, man handele nach Recht und Gesetz. Die unterschiedliche Heranziehung wird natürlich für großen Unfrieden in der Bevölkerung sorgen.

Problem 2:

Durch die unterschiedliche Größe der Abrechnungsgebiete werden die Bürger bei Maßnahmen in kleinen Abrechnungsgebieten wie Bisholder oder Stolzenfels zu weitaus höheren Beiträgen herangezogen, als die Eigentümer in sehr großen Abrechnungsgebieten? In sehr kleinen Abrechnungsgebieten mutieren die WKB dann doch wieder zu Einmalbeiträgen! Wissen das die Koblenzer Bürger?

Problem 3:

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die bereits im Jahre 2011 fakultativ möglichen Ausbaubeiträge wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die WKB verfassungsgemäß sind, aber nur unter einer Voraussetzung: Weiterhin muss zwischen jeder einzelnen Ausbaumaßnahme und dem in einem Abrechnungsgebieten gelegenen Grundstück ein Vorteilsbezug herzustellen sein. Die Karthause lässt sich in mindestens vier Aberechnungsgebiete aufteilen. Dies sind die Teilbereiche Altkarthause, Karthause Ost, Neukarthause und der Bereich Fort Konstantin. Die Stadt bildet aus der gesamten Karthause ein Abrechnungsgebiet. Unsere Frage: Welchen Vorteil hat ein Grundstück am Fort Konstantin, wenn am Waldrand im Bereich Neukarthause, beispielsweise in der Austinstraße, der Bürgersteig erneuert wird? Hier lässt sich keine Vorteilslage begründen.

Problem 4:

Die Aufteilung in Stadtanteile und Anliegeranteile in den einzelnen Abrechnungsgebieten führt bereits jetzt zu massiven Diskussionen. Hierüber berichtet die RZ in ihrer Ausgabe vom 06.10.2021 und dies war Gegenstand in der Sitzung des Haushalts- und Finanzauschusses vom 04.10.2021, in der die Einführung der WKB nicht beschlossen wurde.

Die Ausführungen zeigen, dass die Umstellung auf die WKB mitnichten zum Selbstläufer wird, der in der Bevölkerung mit großer Zustimmung begleitet wird. Die FDP fordert in einem einstimmig gefassten Parteitagsbeschluss vom Oktober 2018 die Abschaffung der anachronistischen Ausbaubeiträge, die von den weiteren Koalitionsparteien (SPD und Grüne) in vielen anderen Bundesländern abgeschafft wurden. Die FDP wird sich daher weiterhin für die komplette Abschaffung der Ausbaubeiträge und für die allein sozial gerechte, steuerbasierte Finanzierung von kommunalen Straßen einsetzen. Dies ist in fast ganz Europa (einzige Ausnahme: Dänemark) und mittlerweile in den meisten Bundesländern so. Nur in Rheinland-Pfalz nicht.

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