PM: FDP kritisiert unzumutbare Grundsteuer-Mehrbelastung

Schöll: Einfamilienhausgrundstücke tragen die Mehrlast fast allein

Nachdem die Stadt Koblenz die Grundsteuerbescheide auf der Basis des erhöhten Hebesatzes von 570 Punkten zugestellt hat, übt die Koblenzer FDP scharfe Kritik an den einseitigen Mehrbelastungen, die insbesondere die Eigentümer von Einfamilienhausgrundstücken treffen. „Im Vergleich zur Situation vor der Reform kommt es durchweg zu zwei bis dreifachen Mehrbelastungen für Einfamilienhäuser“, kritisiert der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Christoph Schöll und verweist auf das noch vor dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell geprüft und gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.

„Das Bundesmodell führt insbesondere bei größeren Grundstücken zu erheblichen Mehrbelastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, da vielfach Bodenrichtwerte angesetzt werden, die die tatsächlichen Marktverhältnisse unzureichend abbilden, während der Gebäudewert steuerlich in den Hintergrund tritt“, kritisiert David Hennchen, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. „Diese unausgewogene Bemessungssystematik benachteiligt insbesondere selbstnutzende Eigentümer und belastet vor allem Rentner mit geringem Einkommen sowie junge Familien. Aus Sicht der FDP ist das weder sachgerecht noch gerecht.“

„Der Koblenzer Rat verlautbart in fast jeder Sitzung vollmundig, sich für bezahlbares Wohnen einzusetzen und praktiziert nun mit der Erhöhung des Hebesatzes von 420 auf 570 Punkte nach der Grundsteuerreform genau das Gegenteil“, kritisiert auch Sven Schillings, FDP-Kreisvorsitzender.

„Wir sind jetzt in Koblenz an einem Punkt angelangt, an dem das kleine Einfamilienhaus auf einem etwas größeren Grundstück aufgrund der bereits stark gestiegenen Kosten für Gebäudeversicherung, Heizung, Energie, Grundbesitzabgaben und insbesondere die Grundsteuer zum Luxusgut wird“, meint Schöll.

Die Grundsteuer erweise sich, so der FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat weiter, bei größeren Grundstücken mittlerweile als verkappte Vermögensteuer, deren Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt wurde. „Für die Koblenzer FDP können wir jetzt schon mitteilen, dass die FDP-Ratsfraktion in den kommenden Jahren einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer nicht zustimmen wird, da bereits die jetzt eingetretenen Mehrbelastungen unzumutbar sind“, so Schöll abschließend.

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